THE POS MEDIA
A Division of
The Cover Media AG
Güterstrasse 143
CH-4053 Basel
Tel +41 (0) 61 366 92 92
Fax +41 (0) 61 366 92 93

1. Abwicklung des Auftrages
THE COVER MEDIA AG (TCM) nimmt im Rahmen der verfügbaren Sendezeit und unter nachstehend allgemeinen Geschäftsbedingungen Aufträge für Werbung der in den Mediadaten aufgeführten Radiostationen entgegen.
Die bestätigten Aufträge werden von TCM ordnungsgemäss abgewickelt, insbesondere wird gewährleistet, dass der Sender die Werbesendungen und Spots unter den gleichen technischen Bedingungen ausstrahlt, nach denen das übrige Programm gesendet wird.
Aufträge für die Divisionen TCM PRODUCTIONS (TCMP) und THE POS MEDIA (POS), die die Konzeption, Texterstellung und Produktion von Radio-, TV-, Kino- und Inhouse-Spots gewährleisten, unterstehen den AGB der THE COVER MEDIA AG und werden nach allgemein kaufmännischen Kriterien ordnungsgemäss abgewickelt.
2. Auftragsannahme
Aufträge für die Ausstrahlung von Werbespots werden erst nach der schriftlichen Bestätigung durch TCM bindend.
Dasselbe gilt für die Division TCM SERVICE (TCMS), die im Auftragsverhältnis von Radiostationen tätig ist.
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen der Schriftform. Aufträge für die Divisionen TCMP und POS gelten bei Auftragseingang als verbindlich und werden nur auf Verlangen bestätigt.
3. Gültigkeit der Geschäftsbedingungen
4. Auftragsablehnung
DIE TCM behält sich vor, auch bei rechtsverbindlich angenommenen Aufträgen Werbespots wegen ihrer Herkunft, ihres Inhalts oder ihrer technischen Form zurückzuweisen. Die Gründe der Ablehnung werden dem Auftraggeber unmittelbar mitgeteilt. Falls der Sender auszustrahlende Werbesendungen ablehnt, sei es aus politischen Gründen, aus Gründen des Geschmacks oder des mangelnden Niveaus, so besteht weder für die TCM noch für den Kunden die Möglichkeit – auch dann nicht, wenn die Ablehnung im letzten Augenblick erfolgt -, Schadenersatzforderungen geltend zu machen. Droht dem Werbebereich eine ¨Überhäufung von Werbespots in ein und derselben Waren- oder Leistungsgruppe, so behält sich die TCM die Verlagerung der Termindispositionen im Interesse der Werbewirksamkeit vor. Formulierungen, die die Werbespots mit dem Sender zu identifizieren versuchen, oder eine Gestaltung, die den Eindruck erwecken soll, als identifiziere sich der Sender mit der Werbeausstrahlung, sind nicht gestattet.
Aufträge für die Divisionen TCMP und POS können ohne Angaben von Gründen abgelehnt werden.
5. Verantwortung für Spotinhalt
Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit, der von ihm zur Verfügung gestellten Werbespots. Der Auftraggeber stellt TCM, sowie die Sender von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammen-hang geltend gemacht werden. Die vor einer Spotproduktion gleicher welcher Art durch TCMP und POS erstellten und vom Auftraggeber kontrollierten Texte, gelten als verbindlich.
6. Urheber- und Leistungsschutzrechte
Es wird vorausgesetzt, dass der Auftraggeber sämtliche zur Verwertung im Radio, und ähnlich gelagerten Medien oder Lokalitäten, erforderlichen Urheber- und Leistungsschutzrechte, die auf den von ihm überlassenen Sendeunterlagen ruhen, abgelöst hat, ausgenommen Senderechte für SUISA-Repertoire. Der Auftraggeber stellt TCM sowie den Sender von allen Ansprüchen frei, die in diesem Zusammenhang geltend gemacht werden. Die Nutzung von SUISA-Repertoire-Titeln bei Radio-, TV-, Kinospots und anderen Tonbildträgerproduktionen ist kostenpflichtig und wird durch TCMP bei der SUISA im Auftrage des Auftraggebers angemeldet. Davon ausgenommen sind Radio-, TV-, Inhouse-Spots, oder andere Tonbildträgerproduktion, die mit einer SUISA-Vereinbarung oder einer Buyout-Abmachung durch den Auftraggeber geregelt sind.
7. Abschlüsse und Rabatte
Sekunden-Abschlüsse für Radiospotaufträge lauten auf 12 Monate und gelten ab erster Ausstrahlung. Angebrochene Monate gelten als ganze Monate. Die in den Preislisten aufgeführten Rabatte für Werbeeinschaltungen werden bei Rechnungsstellung des jeweiligen Werbetreibenden gewährt. Sie werden spätestens bei Beendigung des Vertragsjahres rückwirkend entsprechend der tatsächlich abgenommenen Sekunden abgerechnet.
8. Einhaltung der Sendezeiten
Die vereinbarten und bestätigten Sendezeiten werden nach Möglichkeit eingehalten, doch kann keine Gewähr für die Ausstrahlung an bestimmten Tagen zu einem bestimmten Zeitpunkt und in bestimmter Reihenfolge gegeben werden.
9. Konkurrenzausschluss
Konkurrenzausschluss kann grundsätzlich nicht gewährt werden. Der Ausschluss von Mitbewerbern kann nur für die gleiche Gruppe von Spots innerhalb des gleichen Werbeblocks vereinbart werden. Konkurrenzausschluss ist bei allen Divisionen der TCM, also TCMP, POS und TCMS ausgeschlossen.
10. Ausfall von Werbespots
Muss eine Werbesendung oder ein Werbeblock aus programmtechnischen Gründen ausfallen oder fällt sie infolge einer technischen Störung aus, so wird sie nach Möglichkeit entweder vorverlegt oder nachgeholt. Hierzu bedarf es der Zustimmung des Auftraggebers, es sei denn, dass es sich um eine unerhebliche Verschiebung handelt. Als unerheblich gilt insbesondere die Verschiebung innerhalb einer Sendezeit von 12 Stunden.
11. Aufbewahrung von Werbespots
Projektfiles und die daraus resultierenden Werbespots oder Werbesendungen werden 2 Jahre archiviert, sofern nichts anderes vereinbart ist. Eine Haftung wird auch bei Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Produktionen von Werbespots oder Werbesendungen durch die Bereiche TCMP und POS werden 5 Jahre archiviert.
12. Lieferung oder Übermittlung von Werbespots
Der Auftraggeber verpflichtet sich die Werbespots, gemäss den Vorgaben der einzelnen Sender der TCM bis spätestens zwei Werktage vor Sendetermin per Mail oder auf Tonträger frei Haus einzureichen. Sollten keine sendefähigen Sendeunterlagen vorliegen, wir die vereinbarte Sendezeit in Rechnung gestellt. Gegen TCM können wegen der Ausstrahlung eines falschen Spots keine Ansprüche geltend gemacht werden, wenn der Spot vom Auftraggeber oder dessen Beauftragten versehentlich zugesandt wurde oder falsch benannt war. Bei telefonischer oder fernschriftlicher Erteilung von Aufträgen oder Einschaltänderungen trägt der Auftraggeber das Risiko von Übermittlungsfehlern.
13. Preisangaben
Die Tarife der Werbespoteinschaltungen werden durch die jeweiligen Sender fixiert und können durch TCM nicht verändert werden. Als Tarifbestandteil gelten auch Mengen-, Abschluss-, Sozialrabatte und BK.
TCM garantiert die Originalpreise der Sender und deren Verrechnung an den Auftraggeber.
Preisangaben die Divisionen TCMP, POS oder TCMS betreffend sind aufgrund von Offerten verbindlich, es sei denn die Ausführung des Auftrages entspricht nicht den ursprünglich vereinbarten Abmachungen oder die vom Auftraggeber gemachten Angaben.
14. Zahlungsbedingungen
Die Werbeeinschaltungen werden monatlich zum Voraus fakturiert und sind ohne irgendwelche Abzüge zu überweisen. Die Rechnung ist spätestens 3 Werktage vor dem ersten Ausstrahlungstermin zu begleichen. Bei Nichteinhaltung dieser Zahlungsfrist ist TCM ohne weitere Mahnung berechtigt, die entsprechenden Werbespots vom Sender zu nehmen. Für den dadurch entstandenen Ausfall haftet der Auftraggeber in vollem Umfang. Davon ausgenommen sind Aufträge, die aufgrund ihrer langfristigen Planung anderen Richtlinien unterstehen. Die Definition solcher Konditionen obliegt einzig und allein TCM und den angeschlossenen Divisionen.
15. Rücktritte
Rücktritte und Kürzungen von Buchungsaufträgen sind möglich, sofern dies TCM mindestens 3 Werktage vor Erstausstrahlung schriftlich mitgeteilt wird. Spätere Annullierungen verpflichten zu einer Entschädigungszahlung von 50%, sofern die entsprechende Werbezeit nicht innerhalb von 8 Monaten nachgeholt wird. Rücktritte von Produktionsaufträgen von TCMP und POS sind 3 Werktage vor Erstellung zu melden. Spätere Annullierung verpflichten zur Zahlung aller Fremdkosten, wie Sprecher/innenhonorare, Übersetzungskosten, Aufwendungen für Konzepte und Texte, sowie Aufwendungen die aufgrund der Produktionsvorgaben der Fall sein können.
Im Falle von höherer Gewalt können beide Vertragsteile mit sofortiger Wirkung vom Vertrag zurücktreten.
16. Gesetzgebung
Im Übrigen betrachtet TCM die im Radio- und Fernsehgesetz (RTVG) festgehaltenen Punkte über die Werbung als integrierenden Bestandsteil der Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
17. Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für Verträge mit TCM ist Basel-Stadt.